Kinderschutz

 


 

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig .
(BGB § 1631 (2))

 


Hallo liebe Kinder und Jugendliche,
unser Sportclub hat einen Kinderschutzbeauftragten. Hier gibt es für Euch einen Anlaufpunkt, wenn ihr meint, Eure Rechte (siehe oben) werden nicht berücksichtigt.


Der Kinderschutzbeauftragte des Sportclubs Charis 02 e.V. ist für die Kinder und Jugendlichen ein unabhängiger Anlaufpunkt für Beschwerden. Ihr könnt folgendermaßen direkt Kontakt zu ihm herstellen:

Kinderschutzbeauftragter:

Dipl.- Psych. Paiman Maria DAVARIFARD
Psychologe – Systemischer Therapeut – Gewaltprävention
Judo Trainer
Publizist – Deutscher Medienverband DMV e.V.
Büro: Perleberger Str. 31, 10559 Berlin
Mobil : +49(0)1719164225
E-Mail



Prävention sexualisierter Gewalt im Judo

Der organisierte Sport trägt eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen aller Engagierten und Aktiven. Dazu gehört auch die Motivation sich für den Schutz vor sexualisierter Gewalt einzusetzen.

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt. (Quelle: Deutsche Sportjugend)

Alle Vereine die sich mit dem Thema „Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“ auseinander setzen leisten einen großen Beitrag zum Schutz und für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen. 

Mit diesen Informationen wollen wir Hilfe und Unterstützung geben, dass dieses Thema sicher und transparent behandelt werden kann und um im Verdachtsfall entsprechend reagieren zu können:

 

Quelle: https://www.judobund.de/jugend/kinderschutz/